Der Schwarzgeld-Trick: Mit 110.000 Euro legal über die Grenze!
So lautete am 01.07.09 (nicht am 01. April) die Schlagzeile von Spiegel Online. Viele Medien – wie beispielsweise BILD, selbst in der Financial Times Deutschland hab ich es gelesen und auch einen ZDF-Bericht gab es dazu - haben diese Thematik offensichtlich weitestgehend ungeprüft übernommen. Selbst von einigen Vermögensberatern und deutschen Bankangestellten bekam ich mittlerweile Anfragen, was ich von dieser Vorgehensweise halten würde. Ebenso natürlich von einigen Journalisten, welche mich nach meiner Meinung fragten.
Ich habe ja selbst fast 10 Jahre bei Österreichischen Banken in Jungholz und im Kleinwalsertal gearbeitet und dadurch bin ich gerade in dieser Region immer noch hervorragend vernetzt. Ich habe also auch bei 9! unterschiedlichen Österreichischen Banken zu welchen ich enge Kontakte pflege einmal nachgefragt. Dort würde man eigentlich gerne lachen darüber, aber leider kann man das nicht einmal, weil die Steueroasen- und Bankgeheimnis Diskussion und auch Diffamierung natürlich ihre Spuren hinterlassen hat.
Aber zunächst einmal zum Spiegel Artikel bezüglich der Silbermünzen
Ich bitte Sie nun, den ► Spiegel Artikel zu lesen, falls er Ihnen noch nicht bekannt ist: (Spiegel Online vom 01.07.2009):
Ich habe selten soviel komprimierten Unsinn gelesen!
1. Die Wahrscheinlichkeit mit Schwarzgeld an einer EU-Binnengrenze kontrolliert zu werden, vor allem in Richtung Österreichische Urlaubsgebiete ist eigentlich sehr gering und es gibt keine aktive Deklarationspflicht! Nur beispielsweise in die Schweiz, also in nicht EU-Länder muss eine Anmeldung von Barmitteln oder Werten (Gold, Schmuck) gemacht werden ab 10.000 Schweizer Franken oder Gegenwert. Das Wort Gegenwert oder „gleichgestelltes Zahlungsmittel“ hat der Reporter anscheinend noch nie gehört in diesem Zusammenhang.
2. Die Münzen werden teilweise nicht nur mit hohen Aufschlägen zum Nennwert oder Materialwert verkauft, sondern natürlich auch mit Spread (Differenz Ankauf/Verkauf). Also wenn ein Anleger diesen „Trick“ nur zum „Werttransport“ nutzt, hat er durch den Rücktausch allein schon einen gigantischen Verlust!
3. Schwarzgeld zurückholen mit Silbermünzen aus Österreich? Ich lach mich tot! In Österreich fällt anders als bei Goldmünzen eine Umsatzsteuer von 20 Prozent an, in Deutschland nur sieben Prozent. 20 Prozent Mehrwertsteuer + Aufschlag bei Kauf + Abschlag bei der Einlösung? Ja bitte, da ist ja pauschal gesagt (und ich halte normalerweise nichts von pauschalen Tipps) jede Selbstanzeige günstiger und dann können Sie das Geld ganz einfach zurücküberweisen.
4. Glauben Sie wirklich, dass es – selbst wenn es gesetzlich zulässig wäre wie beschrieben – unauffällig wäre, wenn Sie mit einer Reisetasche voll Silbermünzen vom Zoll aufgehalten werden. Sie werden nur Ärger haben und eine Kontrollmitteilung kann und wird trotzdem mit Sicherheit geschrieben werden. In einem Chat im Internet hab ich gelesen, „man soll dann sagen, man ist Münzhändler“! Ja so ein Blödsinn! Dann kommt noch das Gewerbeamt, weil man Sie als Münzhändler und gewerblich einstuft zusätzlich zur Steuerfahndung und Sie verrennen sich in ein totales Lügengeflecht, vollkommen unnötig.
5. Dadurch nun einen „Österreichischen – Super – Silbermünzen – Trick“ zu konstruieren ist natürlich auch Anlegerverdummung. Vom Grundsatz – aber selbst dieser ist falsch – würde das natürlich mit jeder Münze funktionieren, welche gesetzliches Zahlungsmittel ist und bei welcher es eine Differenz zwischen Nennwert und Marktpreis gibt. Da gibt es natürlich viele Münzen, nehmen Sie beispielsweise einmal die Gold-Euros der unterschiedlichsten EU-Länder!
6. Die Aussagen über die Bundesbank, das Bundesfinanzministerium und den Zoll halte ich für nicht sauber recherchiert und an den Haaren herbeigezogen. Weil das ist einfach falsch und gerade das BMF oder der Zoll können das so nicht gesagt haben. Das mit der Münzprägung der Bundesbank ist ebenfalls in diesem Zusammenhang komplett belanglos. Vielleicht wurde ja bei einer Empfangssekretärin nachgefragt und die hat gesagt sie weiss dazu nichts und dann hat man geschrieben in der jeweiligen Institution ist dazu nichts bekannt.
7. Zitat Spiegel Online: „…auch ein Unternehmer aus dem Raum München, dem der raffinierte kleine Grenzverkehr von Freunden aus dem Yachtclub verraten wurde. Seither macht der Münztrick unter vermögenden Bayern, die Ersparnisse im Nachbarland gebunkert haben, die Runde…“. Wer das glaubt, der glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten! Das ist typisch konstruiert, wahrscheinlich von einem Münzhändler, wenn dieser Fall so dem Reporter zugetragen wurde. Ich glaube eher dass ist rein aus dem Internet-Chat entnommen, wo ein cleverer „Edelmetallshop-Betreiber“ das gezielt so reingestellt hat, um seinen Münzen besser zu vertreiben.
8. Warum hat der Reporter nicht ganz einfach mal auf die Website ► www.zoll.de. Hier steht ganz eindeutig: „Anzeigepflichtig ist Bargeld in Form von Banknoten und Münzen, auch in ausländischen Währungen, soweit es gesetzliches Zahlungsmittel ist (z.B. Schweizer Franken). Dem Bargeld gleichgestellte anzeigepflichtige Zahlungsmittel sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Schecks, Zahlungsanweisungen, Wechsel und fällige Zinsscheine), Edelmetalle und Edelsteine. Bei gleichgestellten Zahlungsmitteln ist der aktuelle Wert (z.B. bei Gold der Börsenwert und Aktien der aktuelle Rücknahmekurs) zugrunde zu legen. Müssen die Beträge in Euro umgerechnet werden, wird der vorgenannte Geldkurs zugrunde gelegt. Maßgebend für die Berechnung des Schwellenwertes ist die Gesamtsumme aller mitgeführten Zahlungsmittel und nicht der Wert der einzelnen mitgeführten Zahlungsmittelart. Unerheblich ist auch das Aufteilen der Beträge auf verschiedene Gepäckstücke. Reisende müssen daher im Handgepäck und im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel anmelden, wenn der Gesamtwert 10.000 Euro oder mehr beträgt.“
Wollen Sie dann an der Grenze diskutieren, was der aktuelle Wert ist? Sammlerwert, Materialwert, Kurswert, Nennwert? bei einem derartig auffälligen Verhalten? Wie oben schon geschrieben, sollten Sie sich auf den Nennwert herausreden – und auch beim Zoll liest man die BILD-Zeitung – dann werden Sie dennoch – aus meiner Erfahrung - eine Kontrollmitteilung auslösen in der Praxis! Was haben Sie dann effektiv davon?
9. Und das schlimmste: All diese Berichte, kosten Menschen die das glauben nicht nur Geld und Zeit sondern:
Quelle Zoll.de: Mit welchen Folgen müssen Reisende rechnen, die falsche oder keine Angaben zu mitgeführtem Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln machen? Werden mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr nicht oder falsch angezeigt, begeht der/die Reisende grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 31 a ZollVG. Gegen den Reisenden/die Reisende wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und dies ihm/ihr vor Ort bekannt gegeben. Dem/der Reisenden droht eine empfindliche Geldbuße bis zu einer Million Euro.
Fazit: Meine persönliche Wahrnehmung ist die, dass natürlich hier einmal wieder ein Reporter eine heiße Pseudo-Sau im Zusammenhang mit Schwarzgeld, Steueroasen und Bankgeheimnis durchs Land jagen wollte. Dieser wurde aus meiner Sicht informiert oder besser gesagt geimpft von jenen, welche damit natürlich Geld verdienen. Das sind beispielsweise eben Münzhändler und Edelmetallshops, welche derzeit auch massiv aus dem Boden schießen und hier tummeln sich eben auch mittlerweile zahlreiche – zumindest mausgraue - Schafe. Nicht die Österreichischen Banken, welche hier scheinbar Schwarzgelder verwalten oder verschieben und Kunden zu derartigen sinnlosen Methoden raten. Im Gegenteil, kein – seriöser – Bankberater würde und dürfte eine derartige aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder auch Geldwäsche fördern. Bei allen Banken in Österreich, bei welchen ich nachgefragt habe ist diese Vorgehensweise in der Praxis auch kein Thema und wird auch seitens der Kunden – im Gegensatz zur Behauptung des Spiegel Artikels - bislang nicht nachgefragt.
Ich hoffe, sollte wirklich ein Kunde zu einer Österreichischen Bank kommen und danach fragen, dass man diesen dann von derartigem Unsinn entsprechend abrät und abhält!